Veröffentlicht am 15. April 2021
Die Fachveranstaltung des DPMA für gewerbliche Schutzrechte
Am 30. März 2021 gab es die Premiere für das erste virtuelle DPMAnutzerforum mit etwa 1000 Online-ZuhörerInnen aus den Bereichen Wirtschaft, Kanzlei sowie Schutzrechtsdienstleistung. Diskutiert wurden unter anderem Künstliche Intelligenz, die Position von China im Zusammenhang mit der Digitalisierung und das Einheitspatent.
ABP wurde durch Patentanwalt Thomas L. Lederer bei der Podiumsdiskussion "Patentierbarkeit von Künstlicher Intelligenz" vertreten.
KI im DPMA
Sollte KI selbständig eigene Erfindungen zum Patent anmelden können? Die Teilnehmenden des Nutzerforums hatten dazu eine klare Meinung: nein, wie eine Live-Umfrage ergab. Zu groß wären die rechtlichen Fragen etwa nach Haftung, Rechtspersönlichkeit, Versicherungspflicht eines künstlichen Erfinders.
Im DPMA wird KI jedenfalls bereits seit einigen Jahren eingesetzt: in der Eingangsprüfung hilft ein e-Klassifikator mit KI-Funktion bei der Vergabe der Internationalen Patentklassifikation (IPC). Dieses IT-Tool ist inzwischen so gut, dass es für etwa 95% der Anmeldungen Klassifikationsvorschläge liefert – mit einer Trefferquote von rund 80%. Mit 28 Millisekunden pro Aufruf bringt dieses System eine enorme Zeitersparnis und Arbeitserleichterung und hilft hervorragend, die rund 60.000 Anmeldungen pro Jahr auf rund 1.000 Prüferinnen und Prüfer zu verteilen.
ABP Burger Rechtsanwaltsgesellschaft