Veröffentlicht am 22. Februar 2024
medmix hat jetzt einen wichtigen Sieg im deutschen Patentverletzungsprozess gegen das Kettenbach/Xinial Dental-Mischsystem errungen. Das OLG Düsseldorf hat am 1. Februar 2024 in einem Berufungsurteil verkündet, dass das Dental-Mischsystem von Kettenbach/Xinial den deutschen Teil des europäischen Patents EP2485852B1 von medmix verletzt (Aktenzeichen: I-15 U 17/23). Dieses Urteil ist ein Meilenstein in dem Patentstreit, der nach der Markteinführung des Kettenbach/Xinial Dental-Mischsystems im Jahr 2021 begann. Das deutsche Patentverletzungsurteil gegen Kettenbach GmbH & Co. KG und XINIAL Systems GmbH & Co. KG ist jetzt vorläufig vollstreckbar und beinhaltet eine Verurteilung zur sofortigen Unterlassung, die es Kettenbach/Xinial untersagt, das patentverletzende Dental-Mischsystem (Kartuschen und Mischer) in Deutschland herzustellen und das patentverletzende System in oder von Deutschland aus anzubieten und zu verkaufen. Kettenbach und Xinial können daher auch das patentverletzende Mischsystem nicht in Deutschland für lokale Kunden und auch nicht für den Export an Kunden in anderen Ländern herstellen. Vertreten wurde medmix dabei von ABP und Eike Schaper.