Veröffentlicht am 20. April 2021
Für zahlreiche Unternehmen in allen erdenklichen Industriesparten stellt ihr geistiges Eigentum wertvolle, wenn nicht die wertvollsten Vermögenswerte dar. Dabei stellen sowohl die gewerblichen Schutzrechte, wie z. B. Patente oder Gebrauchsmuster, als auch Verträge, wie Geheimhaltungsverträge, welche als privatrechtliche Regelungswerke bei z. B. Wissensaustausch in F&E-Kooperationen den klassischen Registerrechten vorgeschaltet sind und/oder diese ergänzen und begleiten, unverzichtbare Erfolgsfaktoren dar. Eine spezifisch auf gewerblichen Rechtsschutz ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei in München berät Unternehmen aus aller Welt, die ihr Patent schützen möchten.
Neben materiellen Werten und Kapital verfügen die meisten Unternehmen auch über wertvolles und schützenswertes geistiges Eigentum, wie z. B. Kennzeichen, Erfindungen, oder nicht öffentlich zugängliches Know-how. Solche Immaterialgüterrechte bedürfen, insbesondere auf Grund ihres ubiquitären Charakters, eines besonderen Schutzes, da diese – anders als materielle Güter – nicht einfach wieder zurückgenommen oder weggesperrt werden können, sobald sie Dritten einmal zugänglich waren. Bestimmte gewerbliche Schutzrechte, im Englischen als Intellectual Property (IP) bezeichnet, welche dem Eigentümer durch Eintragung in ein Register ein Ausschließlichkeitsrecht an bestimmten immateriellen Gütern verschaffen und Verträge, welche den Zugang zu bestimmten Informationen regulieren, bieten – bei richtigem Einsatz und strategisch durchdachter Ausübung – Schutz vor Verlust, Nachahmung, unzulässiger Verwendung und/oder geschäftsschädigenden Praktiken Dritter, inklusive der Konkurrenz.
So sind etwa Patente und Gebrauchsmuster gewerbliche Schutzrechte zur Absicherung technischer Erfindungen, welche bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen durch Eintragung ins Patentregister entstehen. Damit können Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind, einen umfassenden Schutz genießen.
Marken hingegen bieten Schutz für bestimmte, von Marktteilnehmern verwendete Kennzeichen – wie insbesondere z. B. Wörter, Abbildungen, und Zahlen, aber auch Klänge, dreidimensionale Gestaltungen, Farben etc. – welche eine Wiedererkennung beziehungsweise eine Zuordnung von Waren oder Dienstleistungen zu genau einem Unternehmen erlauben. In unserer modernen Wirtschaft, welche sowohl analog wie auch digital oder aber virtuell passiert, spielen solche Kennzeichen eine kaum zu unterschätzende Rolle und bedürfen eines passenden, professionellen Schutzes.
Als Vorbilder für das Aussehen von gewerblichen Erzeugnissen sind auch Designs besonders zu schützen. Ergänzend zu den genannten "Registerrechten" sind Eigentümer solcher Schutzrechte, aber auch Inhaber von wertvollen, nicht öffentlich zugänglichen Informationen gut beraten, bestimmte Transaktionen mit ihrem geistigen Eigentum durch Verträge zu regeln. Dazu gehören beispielsweise Lizenzverträge, Geheimhaltungsverträge, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Schutzrechtskaufverträge und andere. Unternehmen sollten für die zuweilen heikle Ausformulierung solcher Dokumente auf erfahrene und im Bereich IP spezialisierte Anwälte vertrauen.
Insbesondere für international agierende Unternehmen bietet das Schutzrechtswesen richtig angewendet große Chancen, bei Versäumnissen aber auch nennenswerte und teils existenzgefährdende Risiken. Eine professionelle Beratung und Begleitung in den komplexen Prozessen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei kann daher nicht nur effektiven Schutz gewährleisten, sondern auch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.
Patent schützen: Eine Rechtsanwaltskanzlei in München berät international
Als internationale Rechtsanwaltskanzlei entwickelt die ABP Burger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus München gemeinsam mit ihren Mandanten speziell abgestimmte Lösungen. Ein qualifiziertes Team mit juristischer und technischer Kompetenz steht dem Mandanten dafür bereits während der Entwicklungsphase zur Seite. Insbesondere Industrieunternehmen werden von ABP von der Forschungsarbeit und Ideenfindung über die Umsetzung bis hin zur Durchsetzung von Schutzrechten begleitet.
Das Leistungsspektrum erstreckt sich auf die Bereiche Patentrecht, Markenrecht, Vertragsrecht sowie weitere anwaltliche IP-Leistungen – jeweils national und international. Die ABP Burger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet eine umfassende Beratung sowie Vertretung vor Behörden, Gerichten, Marken- oder Patentämtern und übernimmt die Ausarbeitung und Anmeldung von Schutzrechten. Mit Innovationsbegleitung, Portfoliomanagement und der Durchsetzung von Schutzrechten trägt ABP als ganzheitlicher Partner zur Sicherung und zur Entwicklung des Unternehmenserfolgs bei. Auch wenn es hart auf hart kommt, stehen die spezialisierten Anwälte ihren Mandanten in allen Formen von IP-Auseinandersetzungen und Prozessen zur Seite – von Patent- und Design-Streitigkeiten über Markenstreitsachen und Vertragsstreitigkeiten bis hin zu Urheberrechtsfragen, Verfahren wegen unlauterem Wettbewerb und einstweiligen Verfügungen.
Die ABP Burger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – internationaler IP-Volldienstleister
Die ABP Burger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist primär im gewerblichen Rechtsschutz tätig und verfügt über Kanzleistandorte in München, Windischgarsten, Wien und Zürich. Von hier aus werden weltweit sämtliche anwaltlichen Dienstleistungen für den Schutz von geistigem Eigentum angeboten. Um Mandanten mit Märkten auf der ganzen Welt zu betreuen und sie im strategischen Schutz ihres geistigen Eigentums unterstützen zu können, arbeitet die international agierende Rechtsanwaltskanzlei aus München mit 120 Auslandskanzleien in 100 Ländern der Welt zusammen. Neben Deutsch, Englisch und Spanisch werden in der Kanzlei auch Slowakisch, Französisch, Italienisch und Niederländisch fließend gesprochen.
Zudem greift ABP auf umfassende Erfahrung mit Rechtsdurchsetzungen in China und den USA zurück. Der IP-Volldienstleister verfügt über ein etwa 80-köpfiges, erfahrenes und synchronisiertes Team aus Anwälten, Juristen, Technikern, Rechercheuren und Paralegals. Unternehmen weltweit profitieren von dieser Bündelung des Know-hows im Bereich des Intellectual Property. Eine schnelle Beratung wird so möglich – egal, ob es sich um inländische Anmeldungen, europäische Rechtsdurchsetzungen, US-spezifische Rechtssachen, Streitigkeiten in Russland oder Belange im asiatischen Raum – etwa in China oder Japan – handelt. Auf Wunsch werden auch IP-Schulungen für die Mandanten durchgeführt.
Unternehmen, die ihr geistiges Eigentum jeglicher Art umfassend entwickeln, verwalten und schützen möchten, können sich an die international agierende Rechtsanwaltskanzlei ABP Burger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München wenden.